OMSED - integrative Sitzmöbel
Presse
MissionInklusion 2021
DenkmalSozial gGmbH Leipzig
Am
5.
Mai
2021
war
Europäischer
Protesttag
zur
Gleichstellung
von
Behinderten.
Zu
diesem
Anlass
feierte
die
DENKMALSOZIAL
gGmbH
gemeinsam
mit
der
inklusiven
Wohngemeinschaft
Connewitz,
vielen
Nachbarn,
Freunden
und
Interessierten
ein
buntes,
inklusives
Fest.
Gleichstellung
und
Barrierefreiheit
standen
an
diesem
Tag
im
Mittelpunkt.
Der
Erfinder
der
inklusiven
Sitzgelegenheit
„omsed“,
Christian
Müller,
stellte
den
Prototypen
der
rollstuhlgerechten
Sitzgelegenheit
vor,
welcher
auf
unserem
Gelände
erstmalig
zum
Einsatz
kommt.
In
entspannter
und
solidarischer
Atmosphäre
genossen
die
Gäste
spannende
Gespräche
und
Informationen.
Während
das
Team
von
Zirkomania
den
Kindern
bühnenreife
Akrobatik
vermittelte,
wurde
ausgiebig
geschlemmt
und
das
Bühnenprogramm
genossen.
Höhepunkte
waren
der
Senioren-Chor
der
AWO
und
der
Auftritt
von
Lucia
Aurich.
Spontane
musikalische
Begleitung
erhielten
sie
von
Henry.
Die
Veranstaltung
wurde
von
der
Aktion
Mensch
unter
dem
Motto
„MissionInklusion
–
Die
Zukunft
beginnt
mit
dir!“
gefördert.
Wir
denken,
mit
diesem
ersten
Hoffest
tatsächlich
einen
kleinen,
aber
zielführenden
Schtitt
in
eine
Zukunft
geschafft
zu
haben,
in
der
Gemeinschaftssinn,
Barrierefreiheit
und
Gleichberechtigung
immer
selbstverständlicher
werden. Wir bleiben am Ball…
KulturORT
Jugend, Kultur und Medienwerkstatt
e.V,
I
m
Rahmen
des
Projektes
KulturOrt
werden
in
Leipzig
verschiedene
Kunstausstellungen
in
leerstehenden
Ladenflächen,
Industriebrachen
und
Hinterhöfen
gemeinsam
mit
den
Ein-und
Anwohnern organisiert.
Der
Jugend,
Kultur-
und
Medienwerkstatt
e.V.
unterstützt
in
seiner
Arbeit
die
Barrierefreiheit
von
Kunst
und
die
gesellschaftliche
Teilhabe
und
Inklusion
aller
Menschen
unabhängig
ihrer
Herkunft,
ihrer
Religion,
ihres
Geschlechtes
und
Menschen
mit
und
ohne
Behinderungen
und
chronische Erkrankungen.
Mobile
integrative
Sitzgelegenheiten
von
Omsed
bieten
dabei
die
Gelegenheit
zum
gesellschaftlichen Miteinander.
Wir
danken
der
Firma
Omsed
recht
herzlich
für
die freundliche Unterstützung.
Stadt Leipzig
Jeder
von
uns
hat
Lieblingsplätze,
an
denen
er
sich
gerne
aufhält
oder
öfter
sein
möchte.
Menschen
mit
Behinderung
geht
es
da
nicht
anders.
Allerdings
sind
manche
dieser
Orte
durch
eine
sichtbare
oder
unsichtbare
Barriere
unerreichbar.
Oft
ist
nur
eine
relativ
kleine
Änderung
nötig,
damit
auch
behinderte
Bürgerinnen
und
Bürger
einen
Ort
zu
ihrem
Lieblingsplatz
wählen können.
Unter
dem
Titel
"Lieblingsplätze
für
alle"
wird
seit
2014
vom
Freistaat
Sachsen
ein
Investitionsprogramm
für
Barrierefreies
Bauen
aufgelegt.
Ziel
des
Programms
ist
die
Förderung
von
kleinen
Investitionen
zum
Abbau
bestehender
Barrieren
insbesondere
im
Kultur-,
Freizeit-,
Bildungs-
und
Gesundheitsbereich.
Das
schließt
den
Gastronomiebereich
mit
ein.
Ausdrücklich
erwünscht
sind
außerdem
Investitionen
zur
Schaffung
von
Barrierefreiheit
in
ambulanten
Arzt-
und
Zahnarztpraxen.Wer
wird gefördert?
Betreiber
-
auch
Mieter
und
Pächter
-
von
öffentlich
zugänglichen
Einrichtungen,
wie
Kultur-,
Freizeit-,
Bildungs-
oder
Gesundheitseinrichtungen,
die
Angebote
für
Menschen
mit
Behinderung
vorhalten,
verbessern oder einrichten wollen.
•
soziale
Einrichtungen,
Vereine,
Verbände
•
Kirchen, Religionsgemeinschaften
•
private
Einzelpersonen
und
Unternehmen
•
Gastronomieeinrichtungen
•
Verkaufsstellen, Läden
•
öffentliche
Unternehmen
und
Einrichtungen
(nur
bei
freiwilligen
Angeboten)
•
ambulante,
bestehende
Arzt-
und
Zahnarztpraxen,
Ärztehäuser
in
nichtstaatlicher Trägerschaft
•
Hausärzte
•
Zahnärzte
•
Fachärzte (mit Patientenkontakt)
Was wird gefördert?
•
barrierefreier Zugang
•
mobile und feste Rampen
•
Treppenlifte,
Plattformlifte
zur
Überwindung
von
Höhenunter-
schieden, Aufzüge
•
Automatiktür, elektrische Türöffner
•
Orientierungshilfen und Leitsysteme
•
tragbare Sitzhocker in Museen
•
Schaffung
behindertengerechter
Spielplätze
•
barrierefreie Sanitäranlagen
•
Einbau Behindertentoilette
•
barrierefreie Kommunikation
•
induktive Höranlagen
•
Audio-Guides
•
Tastmodelle
•
Abspielgeräte
•
Apps
zum
Anschluss
von
Hörgeräten,
wenn
damit
der
Zugang
oder
die
Nutzung
eines
öffentlich
zugänglichen
Gebäudes/
Einrichtung
ermöglicht
wird
•
barrierefreie
Arzt-
und
Zahnarzt-
praxen
In welcher Höhe wird gefördert?
•
Die
Höchstgrenze
für
die
Förderung
eines
einzelnen
Projektes
liegt
bei
25.000 Euro.
•
Es
können
bis
zu
100
Prozent
der
Kosten gefördert werden.
•
Eigenmittelanteil
und
kommunaler
Anteil sind nicht erforderlich.
•
Die
Fördermittel
haben
eine
Zweckbindungsfrist von fünf Jahren.
Wie
und
bis
wann
können
Fördermittel
beantragt werden?
•
Die
Antragstellung
für
das
Jahr
2021
war
bis
zum
bis
zum
9.
November
2020 möglich und ist abgeschlossen.
•
Für
das
Jahr
2022
gehen
wir
von
einer
Antragstellung
im
III./IV.
Quartal
2021
aus.